In Prag hat man sie an jeder Ecke gesehen: Spas für Touristen, die neben einer Massage (anscheinend ohne Happy End) auch Fisch Spas anboten. Bisher hab ich diese Art von Wellness nur in China kennengelernt, wo es in jedem guten Einkaufszentrum ein Fisch-Spa gibt.

Hier haben die Leute sich ihre Füße von Horden kleiner Fische verwöhnen lassen. Anscheinend erfreuen sich diese Spas auch in Deutschland von großer Beliebtheit. Anders könnte ich mir es nicht erklären, dass der deutsche Behördenapperat gegen diese Geschäfte vorgeht. Der Vorwurf: Tierquälerei. Anscheinend ist bei den Spas die Kangalfisch ein beliebtes Hilfsmittel, um die Hornhaut der Kunden zu entfernen.

Garra Rufa.JPG
Garra Rufa“ von DancesEigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Diese Art der Behandlung kann für Menschen mit Neurodermitis und Schuppenflechte eine echte Erholung darstellen und sollen den Griff zu Korison verhindern. Da diese Therapie aber noch nicht bewiesen ist, übernimmt auch nur eine private Krankenkasse die Kosten.

In Köln musste jetzt das Verwaltungsgericht klären, ob diese Art der Tierhaltung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist. Bei dem Fisch-Spa nehmen die Personen auf einer Bank über einem Aquarium platz und halten ihre Füße in das Becken. Dann soll es sich anfühlen, als ob das Wasser unter Strom steht, die Fische knabbern die Hornhautab.

Was man in Prag oft sieht, ist anscheinend für den deutschen Behördenschimmel wieder eine Herausforderung: Das Veterinäramt in Köln untersagte die Haltung dieser Fische in den Geschäften.

Nur zu Wellnesszwecken dürften so viele Tiere nicht allein mit menschlichen Füßen in ein Becken gezwungen werden, entschied es. Denn Füße sonderten so einiges ab: Schweiß, Talg, Nikotin, Seife. Das könne, kombiniert mit der Enge im Becken, zu „ungerechtfertigten Schmerzen“ der Tiere führen.Prozess um Saugbarben - Süddeutsche

Auch eine Übertragung von Krankheiten von Kunden zu Kunden wurden angemahnt. Das wurde aber von den Betreibern ausgeschlossen: die Betreiber führten an, dass eine ausführliche Beratung und Evaluierung des Kundens vor der Benutzung des Spas Voraussetzung wäre.((Prozess um Saugbarben, SZ vom 16.7.15, online))

Am Ende hatte die Stadt Köln das Nachsehen, denn das Verwaltungsgericht entschied: Die Belange des Tierschutzes und das Grundrecht hinsichtlich der freien Berufswahl der klangenden Geschäftsinhaber müsste in Einklang gebracht werden. Dabei könne der Schutz der Tiere durch geeignete Auflagen gesichert werden und die Nichterteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis sei nicht gerechtfertigt.((Urt. v. 16.07.2015, Az. 13 K 1281/14))

Wir haben im Teich zwar keine Saugbarben, aber dafür Heerschaaren von Goldfischen in den Farben rot, weiß und schwarz, die auch zu gerne an den Füßen nuckeln. In diesem Sinne werde ich einen Nebenjob als Fisch-Spa-Betreiber in Angriff nehmen. Vielleicht geht es mit den Goldfischen ja auch 😉

Fuesse im Teich FischSpa@home

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